Sehr geehrte Bürger*Innen im Verbandsgebiet,
durch den Abwasserzweckverband werden z.Zt. und in den nächsten Monaten verstärkt Kontrollen der abflusswirksamen Flächen für die Niederschlagswasserbeseitigung durchgeführt. Dies geschieht durch die Kontrolle der angeschlossenen Grundstücke mittels Benebelung der Kanalisation oder den Abgleich der uns vorliegenden Angaben mit den Orthophotos des Freistaates (Luftbilder). Im Ergebnis wird der Verband einzelne Grundstückseigentümer anschreiben bzw. um Kontrolle ihrer Flächen mittels Erhebungsbogen bitten. Die Kontrollen sind erforderlich, da die uns vorliegenden Daten auf der Basis von Selbsterklärungen erfolgten und zum Teil noch aus den 90er Jahren stammen. Weiterhin sind diese Überprüfungen auch im Hinblick auf die Sicherstellung der Gebührengerechtigkeit erforderlich.

Hinweis vom Verband:

Falls die Bodenverhältnisse es zulassen, können die Grundstückseigentümer das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern. Allerdings ist es nicht erlaubt, Niederschlagswasser oberflächlich zum Nachbarn oder auf Straßen und Gehwege abzuleiten. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Speicherung von Regenwasser in Fässern oder Zisternen mit Überlauf in die Kanalisation oder das Abhängen von Fallrohren während der Sommermonate nicht die Voraussetzungen für einen Rückhalt auf dem Grundstück erfüllt. Nur bei einer strikten technischen Trennung kann nach Prüfung durch den AWZV eine Berücksichtigung erfolgen. Auch eine Abstufung für beispielweise Rasengittersteine ist nicht mehr vorgesehen. Diese Flächen sind voll abflusswirksam.

Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen für Anfragen zur Verfügung.

Ihr AWZV Bode-Wipper Kehmstedter Weg 44 in Bleicherode

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