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Historie

Der Abwasserverband wurde am 18.12.1991 in Bleicherode als Wasser- und Bodenverband nach dem Wasser- und Bodenverbandsgesetz gegründet.
Gründungsmitglieder waren die 13 Gemeinden der damals noch bestehenden Gemeindeverbände Sollstedt und Bleicherode:

Bleicherode
Sollstedt
Rehungen
Wülfingerode
Obergebra
Niedergebra
Großlohra
Elende
Lipprechterode
Kraja
Kleinbodungen
Wipperdorf
Kehmstedt

1. Verbandsvorsteher war der damalige Bürgermeister der Gemeinde Niedergebra, Herr Manfred Schulz. Ab 30.03.1992 war Herr Dieter Kochbeck Verbandsvorsteher.
Die Verbandssatzung wurde am 13.01.1992 vom Landrat genehmigt.

Der AWZV Bode-Wipper wurde als Rechtsnachfolger des Abwasserverbandes nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit, das am 11.06.1992 in Kraft trat, mit der Verbandsversammlung vom 25.02.1993 neu gegründet.
Mitglieder waren die Gemeinden, die bereits 1991 den Abwasserverband (als Wasser- und Bodenverband) gründeten.
Hintergrund der Neugründung war die nunmehr vorliegende verbesserte gesetzliche Grundlage für die gemeinsame Erfüllung der Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung.

Mit Beschluss vom 21.04.1993 wurde der Abwasserverband Bode-Wipper (Wasser- und Bodenverband) aufgelöst.

Zum Verbandsvorsitzenden des neuen Verbandes wurde Herr Dieter Kochbeck, zu seinem Stellvertreter Herr Jürgen Hohberg gewählt.
Zum Geschäftsleiter wurde Herr Hartmut Winter, bisher Technischer Leiter des Abwasserverbandes berufen.

Die Gemeinde Elende wurde am 22.01.1994 in die Stadt Bleicherode und die Gemeinde Wülfingerode am 01.05.1996 in die Gemeinde Sollstedt eingemeindet.
Die Gemeinden Etzelsrode und Friedrichsthal wurden zum 01.01.2003 in den AWZV als neue Mitglieder aufgenommen.

Damit waren weiterhin 13 Gemeinden Mitglieder des Verbandes.

Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 05.03.2003 wurden die Gemeinden
Nohra,
Hainrode,
Wolkramshausen und
Kleinfurra
in den Verband aufgenommen. Diese Gemeinden bildeten bis dato den AWZV Hainleite-Wipper Wolkramshausen. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde diese Aufnahme mit dem AWZV Bode-Wipper durch den Freistaat gefördert.
Der AWZV Hainleite-Wipper wurde nach seiner Abwicklung aufgelöst.

Mit Wirkung vom 01.Dezember 2007 wurde die Gemeinde Obergebra aufgelöst und das Gebiet der aufgelösten Gemeinde in das Gebiet der Stadt Bleicherode eingegliedert (Eingemeindung).
Mit Wirkung vom 01.Januar 2009 wurde die Gemeinde Rehungen aufgelöst und das Gebiet der aufgelösten Gemeinde in das Gebiet der Gemeinde Sollstedt eingegliedert (Eingemeindung).

Der AWZV hatte damit 15 Mitgliedsgemeinden.

Durch die Gebietsreform zum 01.01.2019 gingen die Stadt Bleicherode sowie die Gemeinden Kleinbodungen, Kraja, Etzelsrode, Friedrichsthal, Wipperdorf, Nohra, Wolkramshausen und Hainrode in der neu gegründeten Landgemeinde Stadt Bleicherode auf.
Der AWZV hat damit derzeitig 7 Mitgliedsgemeinden, nämlich die Landgemeinde Stadt Bleicherode sowie die Gemeinden Großlohra, Kehmstedt, Kleinfurra, Lipprechterode, Niedergebra und Sollstedt.

Geschäftsleiter ist seit dem 01.02.2009 Herr Matthias Liebergesell.

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Abwasserbeseitigung

Der AWZV Bode-Wipper erfüllt als gesetzliche Aufgabe nach der Thüringer Kommunalordnung die Abwasserbeseitigungspflicht für die Mitgliedsgemeinden.
Dabei werden z.Zt. bis zu 50.000 Einwohnerwerte entsorgt (Einwohner und Gewerbe). Die meisten Abwasseranfälle enstehen aus gewerblichen Einleitungen.

Der Großteil ist zentral an die Verbandskläranlage Wipperaue bzw. die Kläranlagen in Wollersleben und Kleinfurra angeschlossen.

Die übrigen Grundstücke müssen ihr Abwasser noch über Kleinkläranlagen vorreinigen und entwässern entweder direkt oder über Teilortskanalisationen in die Vorfluter (vorhandene Gewässer).
Der anfallende Fäkalschlamm wird über die mobile Fäkalschlammentsorgung des Verbandes im festgelegten Turnus (je nach Kleinkläranlagentyp) abgefahren und in der Verbandskläranlage in Bleicherode behandelt.

Neben der regelmäßigen Abwasserentsorgung hat der AWZV die Aufgabe, die notwendigen Investitionen zu planen, vorzubereiten, auszuführen und abzurechnen.
Für die Planung und Ausführung der Investitionen werden Fachbüros durch den AWZV beauftragt.
Die bauliche Ausführung obliegt fachlich geeigneten Baufirmen, die diese Investitionen im Auftrag des Verbandes nach öffentlichen Ausschreibungen ausführen.

Die Investitionen basieren auf einem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK). Dieses ist mit der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt sowie dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bau und Naturschutz (TLUBN) als Fachbehörde abgestimmt.
Ziel ist es, das anfallende Abwasser aller Grundstücke in einem überschaubaren Zeitraum einer vollbiologischen Abwasserreinigung zuzuführen.
Dies hängt jedoch in hohem Maße von der Fördermittelbereitstellung des Freistaates ab. Das ABK des Verbandes wird regelmäßig, spätestens alle 6 Jahre überarbeitet bzw. auf Aktualität überprüft.

Hier wird v.a. Augenmerk darauf gelegt, wie die schadlose Abwasserbeseitigung in den Gemeinden unter Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Kriterien, wie den Schutz der Gewässer und des Trinkwassers zukünftig am sichersten und kostengünstigsten erfolgen soll.
Dabei ist nicht immer die Höhe der Investitionen entscheidend.
Oft entscheiden auch die Betriebskosten, ob eine Kläranlage errichtet wird oder eine Transportleitung zum Nachbarort ökonomischer ist.
Das ABK liegt beim AWZV vor und kann nach vorheriger Anmeldung in der Geschäftstelle eingesehen werden.

Die Finanzierung des AWZV erfolgt im Wesentlichen über Gebühren und Beiträge sowie über Fördermittel.

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