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Der AWZV Bode-Wipper erfüllt als gesetzliche Aufgabe nach der Thüringer Kommunalordnung die Abwasserbeseitigungspflicht für die Mitgliedsgemeinden.
Dabei werden z.Zt. bis zu 50.000 Einwohnerwerte entsorgt (Einwohner und Gewerbe). Der überwiegende Abwasseranfall resultiert aus gewerblichen Einleitungen.

Der überwiegende Teil ist zentral an die Verbandskläranlage Wipperaue bzw. die Kläranlagen in Wollersleben und Kleinfurra “ Wiesenweg“ angeschlossen.

Die restlichen Grundstücke müssen ihr Abwasser noch über Kleinkläranlagen vorreinigen und entwässern entweder direkt oder über Teilortskanalisationen in die Vorfluter (vorhandene Gewässer).
Der anfallende Fäkalschlamm wird über die mobile Fäkalschlammentsorgung des Verbandes im festgelegten Turnus (je nach Kleinkläranlagentyp) abgefahren und in der Verbandskläranlage in Bleicherode behandelt.

Neben der regelmäßigen Abwasserentsorgung hat der AWZV die Aufgabe, die notwendigen Investitionen zu planen, vorzubereiten, auszuführen und abzurechnen.
Für die Planung und Ausführung der Investitionen werden Fachbüros durch den AWZV beauftragt.
Die bauliche Ausführung obliegt fachlich geeigneten Baufirmen, die diese Investitionen im Auftrag des Verbandes nach öffentlichen Ausschreibungen ausführen.

Die Investitionen basieren auf einem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK). Dieses ist mit der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt sowie dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bau und Naturschutz (TLUBN) als Fachbehörde abgestimmt.
Ziel ist es, das anfallende Abwasser aller Grundstücke in einem überschaubaren Zeitraum einer vollbiologischen Abwasserreinigung zuzuführen.
Dies hängt jedoch in hohem Maße von der Fördermittelbereitstellung des Freistaates ab.

Das ABK des Verbandes wird lfd., spätestens alle 6 Jahre überarbeitet bzw. auf Aktualität überprüft.

Hier wird v.a. Augenmerk darauf gelegt, wie die schadlose Abwasserbeseitigung in den Gemeinden unter Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Kriterien, wie den Schutz der Gewässer und des Trinkwassers zukünftig am sichersten und kostengünstigsten erfolgen soll.
Dabei ist nicht immer die Höhe der Investitionen entscheidend.
Oft entscheiden auch die Betriebskosten, ob eine Kläranlage errichtet wird oder eine Transportleitung zum Nachbarort ökonomischer ist.
Das ABK liegt beim AWZV vor und kann, nach vorheriger Anmeldung, in der Geschäftstelle eingesehen werden.

Die Finanzierung des AWZV erfolgt im Wesentlichen über Gebühren und Beiträge, sowie  über Fördermittel.

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