Volleinleiter leiten das anfallende Abwasser auf direktem Wege über die Kanalisation bis zur Kläranlage.
Teileinleiter müssen das Abwasser mittels Kleinkläranlage vorreinigen und leiten dann den Überlauf in die Kanalisation ein.
Direkteinleiter müssen ebenfalls eine Kleinkläranlage vorhalten, leiten den Überlauf allerdings nicht in einen Kanal, sondern in ein Gewässer ein bzw. versickern im Untergrund.
Die Fäkalschlammentsorgung erfolgt per Entsorgungsfahrzeug, wobei pro Einwohner in der Regel 1 m³ / Jahr abgefahren wird.
Das Abwasser aus abflusslosen Gruben wird vollständig per Entsorgungsfahrzeug abgefahren.
Die Abwasserabgabe ist eine Abgabe der Direkteinleiter für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. seine Versickerung. Sie wird vom AWZV an den Freistaat gezahlt und über die Abwasserabgabensatzung auf die betreffenden Grundstückseigentümer abgewälzt. Die Erhebung basiert auf der Anzahl der Bewohner auf dem Grundstück per 30. Juni des Jahres.
Anfallendes Niederschlagswasser kann, soweit das möglich ist, auf dem Grundstück versickern oder verbraucht werden.
Der Anschluss- und Benutzungszwang wird insoweit nur für das Schmutzwasser ausgeübt.
Die Gebühren dienen zur Deckung der lfd. Abwasserbeseitigung. Die Höhe der Gebühren wird durch eine Kalkulation ermittelt. Entsprechend der 4-Jahreskalkulation vom Herbst 2025 für die Jahre 2026 bis 2029 haben sich Änderungen und auch Gebührenerhöhungen erforderlich gemacht.
Gebührensätze ab dem 01.01.2026 (beschlossen zur Verbandsversammlung am 04.11.2025)
| Volleinleiter: | 153,73€ / EGW und Jahr |
| Teileinleiter: | 52,37 € / EGW und Jahr |
| Fäkalschlammentsorgung: | 51,81 € / m³ |
| Abwasserentsorgung aus abflusslosen Gruben: | 32,65 € / m³ |
| Niederschlagswassergebühr für Grundstücke: | 0,86 € / m² und Jahr |
| Niederschlagswassergebühr für Straßen, Wege, Plätze: | 0,88 € / m² und Jahr |
| Beseitigungsgebühr für Fette und ähnliche Reststoffe aus Abscheideranlagen | 25,00 € / m³ |
| Teileinleitergebühr für vollbiologische Anlagen: | 38,98 € / EGW und Jahr |
| Reinigungsgebühr für Straßeneinläufe der Straßen, Wege und Plätze: | 20,43 € / Stück |
Der (einmalige) Abwasserbeitrag ist eine Investitionsbeteiligung der Grundstückseigentümer zur Errichtung der öffentlichen Abwasseranlage.
Der Beitragssatz beträgt im AWZV Bode-Wipper 2,64 € / m² gewichtete Grundstücksfläche. Die Wichtung erfolgt auf der Basis der Anzahl der Vollgeschosse.
Die satzungsrechtlichen Grundlagen für die vorstehenden Angaben sind: