• Mitglieder
  • Gebühren & Beiträge
  • Gesetze
  • Verbandsorgane:
    Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung sowie der Verbandsvorsitzende.
    In der Verbandssatzung ist weiterhin geregelt, dass ein Verbandsausschuss gebildet wird.
    Die Verbandsversammlung bestand vor der Gebietsreform am 01.01.19 aus 26 Verbandsräten. Die jeweiligen Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden sind kraft Amtes Verbandsräte. Je nach Einwohnerzahl entsenden die größeren Gemeinden pro angefangene 1000 Einwohner weitere Verbandsräte.

    Ab dem 01.01.2019 besteht der AWZV aus den Mitgliedsgemeinden:

    - Landgemeinde Stadt Bleicherode
    - Gemeinde Kehmstedt
    - Gemeinde Großlohra
    - Gemeinde Kleinfurra
    - Gemeinde Lipprechterode
    - Gemeinde Niedergebra
    - Gemeinde Sollstedt

    Damit stellen die Verbandsmitglieder die nachfolgende Zahl Verbandsräte: 

    die Landgemeinde Stadt Bleicherode  11 Verbandsräte
    die Gemeinde Sollstedt    3 Verbandsräte
    die Gemeinde Kleinfurra    2 Verbandsräte
    die Gemeinden Kehmstedt, Niedergebra, Lipprechterode und Großlohra je 1 Verbandsrat









    Die Amtsperiode entspricht der Kommunalwahlperiode.


    Verbandsvorsitzender ist  Herr Frank Rostek
    Bürgermeister der Landgemeinde Stadt Bleicherode (036338/35312)


     

    Sein Stellvertreter ist Herr Joachim Leßner.

    Mitglieder im Verbandsausschuss sind neben dem Verbandsvorsitzenden und seinem Stellvertreter:
    Herr Saalbach und Herr Guder, Stadträte in Bleicherode sowie Herr Grabe, Bürgermeister von Großlohra.

    Für Anfragen bzw. Mitteilungen an unsere Mitarbeiter nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
    Die Kontaktaufnahme per e-mail dient nur der Übermittlung einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Der AWZV kann einen Empfang der elektronischen Post nicht gewährleisten. Durch die Möglichkeit des e-mail Versandes wird nicht der Zugang zur Übermittlung von elektronischen Dokumenten, die mit einer elektronischen Signatur verbunden sind, eröffnet.


    Sachgebiet Geschäftsleitung

    Geschäftsleiter
    Herr Matthias Liebergesell
    Tel. (03 63 38) 45 62-0
    lDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
      
    Stv. Geschäftsleiterin 
    Frau Simone Schickschneit 
    Tel. (03 63 38) 45 62-20
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    Sekretariat
    Frau Cornelia Grimm
    Tel. (03 63 38) 45 62-0
    sDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


    Buchhaltung

    Leiterin Finanzbuchhaltung/Mahnwesen
    Frau Simone Schickschneit
    Tel. (03 63 38) 45 62-20
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    Leiterin Kasse
    Frau Esther Vota
    Tel. (03 63 38) 45 62-18
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    Sachgebiet Gebühren
    Frau Carina Tölle
    Tel. (03 63 38) 45 62-19
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    Sachgebiet Beiträge und Gebühren
    Frau Lisa-Marie Lorenz
    Tel: (03 63 38) 45 62-14
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    Technik / Anlagen / Investitionen

    Technischer Leiter
    Herr Dr. Frank Biermann
    Tel. (03 63 38) 45 62-24
    mobil: 0174/3070797
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    mit dem Bereich: Kläranlagen
    Klärmeister Herr Heiko Schmidt
    Laborantin Frau Diana Venth
    Mitarbeiter Herr Udo Strauß
    Mitarbeiter Herr Steffen Junge
    Mitarbeiter Herr Kai Müller
    Mitarbeiter Herr Christoph Hartung
    Mitarbeiter Herr Patrick Jelinek
    Tel. (03 63 38) 4 20 50
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    Sachgebietsleiter Abwasseranlagen/Kleinkläranlagen
    Herr Dennis Billert
    Tel: (036338) 45 62 17
    bDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    mit dem Bereich: Netz
    Mitarbeiter Herr Körber
    Mitarbeiter Herr Schulze
    Mitarbeiter Herr Stöhr
    Tel. (01 73) 3 94 80 72
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    und dem Bereich: GIS/Grunddienstbarkeiten
    Frau Sabine Kunisch
    Tel. (036338) 45 62 25
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    Sie bearbeitet u.a. das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) und ist gleichzeitig die Datenschutzbeauftragte des AWZV.

     

     

    Der Abwasserverband wurde am 18.12.1991 in Bleicherode als Wasser- und Bodenverband nach dem Wasser- und Bodenverbandsgesetz gegründet.
    Gründungsmitglieder waren die 13 Gemeinden der damals noch bestehenden Gemeindeverbände Sollstedt und Bleicherode:

    Bleicherode
    Sollstedt
    Rehungen
    Wülfingerode
    Obergebra
    Niedergebra
    Großlohra
    Elende
    Lipprechterode
    Kraja
    Kleinbodungen
    Wipperdorf
    Kehmstedt

    1. Verbandsvorsteher war der damalige Bürgermeister der Gemeinde Niedergebra, Herr Manfred Schulz. Ab 30.03.1992 war Herr Dieter Kochbeck Verbandsvorsteher.
    Die Verbandssatzung wurde am 13.01.1992 vom Landrat genehmigt.

    Der AWZV Bode-Wipper wurde als Rechtsnachfolger des Abwasserverbandes nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit, das am 11.06.1992 in Kraft trat, mit der Verbandsversammlung vom 25.02.1993 neu gegründet.
    Mitglieder waren die Gemeinden, die bereits 1991 den Abwasserverband (als Wasser- und Bodenverband) gründeten.
    Hintergrund der Neugründung war die nunmehr vorliegende verbesserte gesetzliche Grundlage für die gemeinsame Erfüllung der Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung.

    Mit Beschluss vom 21.04.1993 wurde der Abwasserverband Bode-Wipper (Wasser- und Bodenverband) aufgelöst.

    Zum Verbandsvorsitzenden des neuen Verbandes wurde Herr Dieter Kochbeck, zu seinem Stellvertreter Herr Jürgen Hohberg gewählt.
    Zum Geschäftsleiter wurde Herr Hartmut Winter, bisher Technischer Leiter des Abwasserverbandes berufen.

    Die Gemeinde Elende wurde am 22.01.1994 in die Stadt Bleicherode und die Gemeinde Wülfingerode am 01.05.1996 in die Gemeinde Sollstedt eingemeindet.
    Die Gemeinden Etzelsrode und Friedrichsthal wurden zum 01.01.2003 in den AWZV als neue Mitglieder aufgenommen.

    Damit waren weiterhin 13 Gemeinden Mitglieder des Verbandes.

    Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 05.03.2003 wurden die Gemeinden
    Nohra,
    Hainrode,
    Wolkramshausen und
    Kleinfurra
    in den Verband aufgenommen. Diese Gemeinden bildeten bis dato den AWZV Hainleite-Wipper Wolkramshausen. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde diese Aufnahme mit dem AWZV Bode-Wipper durch den Freistaat gefördert.
    Der AWZV Hainleite-Wipper wurde nach seiner Abwicklung aufgelöst.

    Mit Wirkung vom 01.Dezember 2007 wurde die Gemeinde Obergebra aufgelöst und das Gebiet der aufgelösten Gemeinde in das Gebiet der Stadt Bleicherode eingegliedert (Eingemeindung).
    Mit Wirkung vom 01.Januar 2009 wurde die Gemeinde Rehungen aufgelöst und das Gebiet der aufgelösten Gemeinde in das Gebiet der Gemeinde Sollstedt eingegliedert (Eingemeindung).

    Der AWZV hatte damit 15 Mitgliedsgemeinden.

    Durch die Gebietsreform zum 01.01.2019 gingen die Stadt Bleicherode sowie die Gemeinden Kleinbodungen, Kraja, Etzelsrode, Friedrichsthal, Wipperdorf, Nohra, Wolkramshausen und Hainrode in der neu gegründeten Landgemeinde Stadt Bleicherode auf.
    Der AWZV hat damit derzeitig 7 Mitgliedsgemeinden, nämlich die Landgemeinde Stadt Bleicherode sowie die Gemeinden Großlohra, Kehmstedt, Kleinfurra, Lipprechterode, Niedergebra und Sollstedt.

    Geschäftsleiter ist ab dem 01.02.2009 Herr Matthias Liebergesell.

    Auf den nachfolgenden Untermenus finden Sie eine Darstellung unseres Verbandes mit interessanten Informationen über die Geschichte des Verbandes, über die Sachgebiete und wir stellen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter vor.

     

    Mit Hilfe des Menupunktes "Anfahrt" zeigen wir Ihnen den richtigen Weg zu uns.

    Die nachfolgenden Satzungen des AWZV sind für eine Darstellung zu umfangreich. Sie haben daher die Möglichkeit des Downloads.
    Hinweis: Die zum Download bereitgestellten Satzungen dienen lediglich der Information. Sie haben keinen rechtsverbindlichen Charakter und stellen nur Lesefassungen dar.

    Verbandssatzung
    Die Gründungssatzung aus dem Jahr 1993 wurde mehrfach, letztmalig mit der 1. Änderung der Neufassung 2009 vom 20.11.2019 geändert. Diese Änderung steht Ihnen als Lesefassung im Downloadbereich zur Verfügung.

    Entwässerungssatzung (EWS)
    Die EWS ist die technische Satzung des AWZV. Sie definiert die Begriffe, regelt die Bedingungen der Benutzung der Anlagen des Verbandes, sowie den Umgang mit Abwasser. Abrufbar ist die Neufassung vom 21.01.2013.

    Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS)
    Hier werden die Benutzungsgebühren in Euro und Cent dargestellt. Die Gebühren werden regelmäßig kalkuliert. Bei Veränderungen ist diese Satzung anzupassen. Es dürfen vom Bürger nur Gebühren verlangt werden, die in dieser Satzung dargestellt sind. Es steht Ihnen eine Lesefassung der Neufassung vom 14.12.2017 unter Einarbeitung der 1. und 2. Änderung (2020 bzw. 2021) zur Verfügung (wirksam ab 01.01.2022).

    Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS-EWS)
    Der Gesetzgeber hat geregelt, dass die Grundstückseigentümer an den Investitionskosten der abwassertechnischen Anlage des Verbandes zu beteiligen sind. Diese Satzung regelt dazu die Bedingungen und legt den Beitragssatz fest. Dieser beträgt 2,64 € / m² gewichtete Grundstücksfläche. Im Downloadbereich ist die Lesefassung mit der letzten Änderung vom 14.12.2017 eingestellt.

    Abwasserabgabensatzung AWA-S
    Die Abwasserabgabe wird durch den Freistaat erhoben. Sie ist eine Umweltabgabe und wird in Thüringen in gewässerverbessernden Maßnahmen wieder eingesetzt.
    Es ist geregelt, dass die abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften die Abwasserabgabe im Auftrag des Landes auf die Grundstückseigentümer abwälzen. Diese Satzung ist vom 14.12.2017.

    Verwaltungskostensatzung
    Der AWZV hat keine eigene Verwaltungskostensatzung. Zulässigerweise hat der Verband erklärt, das Thüringer Verwaltungskostengesetz ab dem 01.01.2012 anzuwenden.

     

    Derzeitig gibt es keine Ausschreibungen im AWZV.

     

    Derzeitig gibt es keine Stellenangebote im AWZV.

     

    Herausgeber
    AWZV Bode-Wipper
    Matthias Liebergesell, Geschäftsleiter
    Kehmstedter Weg 44, 99752 Bleicherode
    Tel.: 036338/45620
    Fax: 036338/456212

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    Aufsichtsbehörde:
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    Bearbeiter
    Frau Kunisch
    Tel.: 036338/456225

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    Geschäftsstelle

    Die Geschäftsstelle des AWZV ist während der Kernarbeitszeit

    montags von 8:00 Uhr bis 14.00Uhr
    dienstags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    mittwochs von 8:00 Uhr bis 14.00Uhr
    donnerstags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    sowie freitags von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr

    telefonisch unter der Rufnummer    
    036338/45620 bzw. der FAX Nr. 036338/456212
    und unter info@abwasser-bleicherode.de zu erreichen.

    Sprechzeiten

    Ab 2023 sind persönliche Termine mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 

    dienstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    nach vorheriger, telefonischer Terminvereinbarung möglich. 

    Notruf

    Bitte beachten Sie, dass zum 01.07.2015 im AWZV Bode-Wipper die gleitende Arbeitszeit eingeführt wurde. Wenn Sie also mit einer bestimmten Mitarbeiterin / einem bestimmten Mitarbeiter außerhalb der Sprech- bzw. Kernarbeitszeiten sprechen möchten, empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung.

    Außerhalb der Sprech- und Geschäftszeiten sowie bei Störungen und Havarien erreichen Sie den AWZV unter der

    Notrufnummer 0172/ 3602200

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