Die folgende Auswahl stellt die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften im Freistaat, die Abwasserbeseitigung, bzw. die Gewässerunterhaltung betreffend, dar. Sie stellen lediglich Lesefassungen dar haben nur informatorischen Charakter.
Alle Gesetze und Vorschriften können im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Thüringer Wassergesetz
Das Gesetz setzt die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes der BRD in Landesrecht um.

Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit
Dieses Gesetz regelt u.a. die Vorschriften zur Gründung und die Tätigkeit von Zweckverbänden.

Thüringer Kommunalabgabengesetz
Hier sind die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und anderen Abgaben der Kommunen geregelt.
Hinweis: Mit Wirkung vom 18.08.2009 wurde das Gesetz novelliert und im Oktober 2019 letztmalig geändert.
 
Kleinkläranlagenerlass des Freistaates
Der Erlass regelt die Erstellung und Betreibung von Kleinkläranlagen.

DIN 4261
Diese "Deutsche Industrienorm" beinhaltet die technischen Vorschriften zu Kleinkläranlagen.

DWA-Regelwerk Abwasser
Die Abwassertechnische Vereinigung ist das Fachgremium aller Institutionen und Firmen, die mit Abwasser zu tun haben. Sie forscht auf diesem Gebiet und gibt wissenschaftlich fundierte Empfehlungen heraus.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle des AWZV ist während der Kernarbeitszeit

montags von 8:00 Uhr bis 14.00Uhr
dienstags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
mittwochs von 8:00 Uhr bis 14.00Uhr
donnerstags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
sowie freitags von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr

telefonisch unter der Rufnummer    
036338/45620 bzw. der FAX Nr. 036338/456212
und unter info@abwasser-bleicherode.de zu erreichen.

Sprechzeiten

Ab 2023 sind persönliche Termine mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 

dienstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

nach vorheriger, telefonischer Terminvereinbarung möglich. 

Notruf

Bitte beachten Sie, dass zum 01.07.2015 im AWZV Bode-Wipper die gleitende Arbeitszeit eingeführt wurde. Wenn Sie also mit einer bestimmten Mitarbeiterin / einem bestimmten Mitarbeiter außerhalb der Sprech- bzw. Kernarbeitszeiten sprechen möchten, empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung.

Außerhalb der Sprech- und Geschäftszeiten sowie bei Störungen und Havarien erreichen Sie den AWZV unter der

Notrufnummer 0172/ 3602200

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