Die Gebührenerhebung im AWZV Bode-Wipper basiert auf der Basis des Einwohnergleichwertes (EGW), also nach der Einwohnerzahl auf dem Grundstück, der abgefahrenen Abwasser- bzw. Fäkalschlammmenge sowie der abflusswirksamen Flächen.

Begriffsdefinitionen:

Volleinleiter leiten das anfallende Abwasser auf direktem Wege über die Kanalisation bis zur Kläranlage.

Teileinleiter müssen das Abwasser mittels Kleinkläranlage vorreinigen und leiten dann den Überlauf in die Kanalisation ein.

Direkteinleiter müssen ebenfalls eine Kleinkläranlage vorhalten, leiten den Überlauf allerdings nicht in einen Kanal, sondern in ein Gewässer ein bzw. versickern im Untergrund

Die Fäkalschlammentsorgung erfolgt per Entsorgungsfahrzeug, wobei pro Einwohner in der Regel 1 m³ / Jahr abgefahren wird.

Das Abwasser aus abflusslosen Gruben wird vollständig per Entsorgungsfahrzeug abgefahren.

Die Abwasserabgabe ist eine Abgabe der Direkteinleiter für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. seine Versickerung. Sie wird vom AWZV an den Freistaat gezahlt und über die Abwasserabgabensatzung auf die betreffenden Grundstückseigentümer abgewälzt. Die Erhebung basiert auf der Anzahl der Bewohner auf dem Grundstück per 30. Juni des Jahres.

Anfallendes Niederschlagswasser kann, soweit das möglich ist, auf dem Grundstück versickert oder verbraucht werden.

Der Anschluss- und Benutzungszwang wird insoweit nur für das Schmutzwasser ausgeübt.

Die Gebühren dienen zur Deckung der lfd. Abwasserbeseitigung.  Die Höhe der Gebühren wird durch eine Kalkulation ermittelt. Entsprechend der 4-Jahreskalkulation vom Herbst 2021 für die Jahre 2022 bis 2025 haben sich Änderungen und auch Gebührenerhöhungen erforderlich gemacht.

Gebührensätze vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2021 und ab dem 01.01.2022  
(beschlossen zur Verbandsversammlung am 20.11.2017, bzw. am 08.11.2021)                                                                                                                                ab dem 01.01.2022

Volleinleiter: 132,23 € / EGW und Jahr          135,12 €
Teileinleiter:   55,21 € / EGW und Jahr            35,89 €
Fäkalschlammentsorgung:   38,72 € / m³                                50,41 €          
Abwasserentsorgung aus abflusslosen Gruben:   23,88 € / m³                                27,64 €              
Niederschlagswassergebühr für Grundstücke:     0,70 € / m² und Jahr                  0,76 €
Niederschlagswassergebühr für Straßen, Wege, Plätze:     0,64 € / m² und Jahr                  0,72 €
Abwasserabgabe für Schmutzwasser:     17,90 € / Person und Jahr        keine Änderung
Teileinleitergebühr für vollbiologische Anlagen   40,69 € / EGW und Jahr            21,55 €
Reinigungsgebühr für Straßeneinläufe der Straßen, Wege und Plätze   20,43 € / Stück                          keine Änderung

 

Der (einmalige) Abwasserbeitrag ist eine Investitionsbeteiligung der Grundstückseigentümer zur Errichtung der öffentlichen Abwasseranlage.

Der Beitragssatz beträgt im AWZV Bode-Wipper 2,64 € / m² gewichtete Grundstücksfläche. Die Wichtung erfolgt auf der Basis der Anzahl der Vollgeschosse.


Die satzungsrechtlichen Grundlagen für die vorstehenden Angaben sind:

  • die Entwässerungssatzung (EWS),
  • die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS),
  • die Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS-EWS), sowie
  • die Abwasserabgabensatzung.

Diese Satzungen können Sie im Downloadbereich aufrufen.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen stehen die Mitarbeiter des AWZV zur Verfügung.
  

Ihr AWZV Bode-Wipper

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Sprechzeiten

Ab 2023 sind persönliche Termine mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 

dienstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

nach vorheriger, telefonischer Terminvereinbarung möglich. 

Notruf

Bitte beachten Sie, dass zum 01.07.2015 im AWZV Bode-Wipper die gleitende Arbeitszeit eingeführt wurde. Wenn Sie also mit einer bestimmten Mitarbeiterin / einem bestimmten Mitarbeiter außerhalb der Sprech- bzw. Kernarbeitszeiten sprechen möchten, empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung.

Außerhalb der Sprech- und Geschäftszeiten sowie bei Störungen und Havarien erreichen Sie den AWZV unter der

Notrufnummer 0172/ 3602200

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